Goya y Lucientes, Francisco José de (1746 Fuendetodos bei Saragossa - 1828 Bordeaux/ zugeschrieben) - Kleinformatiges Bildnis eines eleganten Herren, ?l auf Leinwand, um 1800, der Dargestellte ist dem Modegeschmack seiner Zeit gem?? mit dunklem Obergewand, strahlend wei?em Musselinhemd und entsprechender Krawatte bekleidet, ein roter Umhang bedeckt einen kleinen Teil der rechten Schulter, das Haar ist tadellos frisiert, die Wangen zieren sichelf?rmige Koteletten, der Oberk?rper weist nach rechts w?hrend sein Kopf eine Drehung in die entgegengesetzte Richtung vollführt und er somit einen Punkt weit links vom Betrachter anvisiert, dank der neutralen Hintergrundgestaltung kommen die erhellten Gesichtszüge des nicht n?her identifizierten jungen Mannes besonders prominent zur Geltung und vermitteln auf sehr eindringliche Art den Eindruck von Entschlossenheit und resolutem Auftreten - dieser vom Künstler meisterhaft inszenierte Einblick in die charakterliche Beschaffenheit des Abgebildeten dient prim?r dazu, die Rezeption seines Werks verst?rkt in den psychologisch-emotionalen Bereich zu verlagern, damit der Betrachter eine unmittelbare pers?nliche Verbindung zum Portraitierten aufbauen kann, wobei die Projektion eigener Mutma?ungen und Empfindungen das Gem?lde letztendlich als besonders ansprechend und authentisch erscheinen l?sst, Leinwand an den R?ndern beschnitten, unterlegt, leichte Retuschen infolge einer alten Restaurierung, Farbschicht mit Craquelé und leichten Absplitterungen, Bildma?e 19 x 16 cm, mit schlichter dunkler Rahmenleiste, Rahmenma? ca.27,5 x 25 cm, das vorliegende Gem?lde wird mit zugeh?rigem Gutachten von ?t+d Tasaciones y Documentación Antigüedades“ Madrid angeboten, dieses stammt aus dem Jahr 1996 (Mai) und ist in spanischer Sprache verfasst (deutsche Teilübersetzung beigegeben), zus?tzlich Korrespondenz (1 Schreiben) zur Arbeitsweise mit besagten Sachverst?ndigen einsehbar (ebenfalls in Spanisch)---Provenienz: Mittelhessische Privatsammlung (seit 20 Jahren unter Verschluss)
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4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des H?chstgebotes kein h?heres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
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7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des K?ufers noch einmal versteigert werden. Der K?ufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen ausw?rtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum f?llig. W?hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen ?berlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich best?tigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich m?glich.
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