竞价区间 加价幅度
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Buyer pays shipping fee.
§ 1 - Gesch?ftsgegenstand
Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im folgenden: ?Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstra?e 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenst?nde im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufvertr?ge kommen nach Ma?gabe der folgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 - Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, da? die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inl?ndische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet.
Die zu versteigernden Gegenst?nde werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenst?nde zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefa?te Gegenst?nde einzeln aufzurufen. Schlie?lich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen.
Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%.
Gebote k?nnen bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten H?chstgebots kein h?heres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem H?chstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen F?llen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam.
Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erh?lt der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen.
Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus sp?testens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsf?llen ist die angegebene Katalognummer ma?geblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbest?tigter Scheck in ausreichender H?he oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden.
Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zul?ssig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gew?hr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend.
Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschlie?en. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufvertr?ge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot au?erhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 20 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld.
Verk?ufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gew?hrleistung richtet sich nach § 4.
Mit Abschlu? des Kaufvertrages ist der K?ufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort f?llig. Der K?ufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verk?ufers bleibt bis zur vollst?ndigen Vertragserfüllung durch den K?ufer vorbehalten. Die ?bergabe- und ?bereignungspflicht des Verk?ufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschlie?lich auf Kosten und Gefahr des K?ufers. Mit Abschlu? des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zuf?lligen Untergangs des Gegenstandes, auf den K?ufer über.
Der als Vertreter des K?ufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem K?ufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
§ 4 - Haftung, Rückgaberecht
Die Gew?hrleistung des Verk?ufers für M?ngel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Sch?den, die an Leben, K?per oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenst?nde sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschlie?lich der Beschreibung des Gegenstandes.
Eventuelle Gew?hrleistungsansprüche des K?ufers wegen gebrauchter Sachen verj?hren ein Jahr nach dem Schlu? des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der K?ufer Kaufmann ist, verj?hren seine Gew?hrleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der K?ufer als Unternehmer handelt.
Im übrigen haftet der Verk?ufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsm??ig begrenzt auf die H?he des jeweiligen Gebots.
Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verk?ufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom K?ufer den Erla? seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gew?hrleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
§ 5 - Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erh?lt der K?ufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen.
Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in H?he von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19%).
Solange die gegenüber dem Verk?ufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des K?ufers (§ 3) nicht vollst?ndig erfüllt sind, ist der K?ufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adre??nderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den K?ufer gerichteten Willenserkl?rungen an die vom K?ufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erkl?rungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der K?ufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist.
Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen, kann ihn das Auktionshaus einlagern oder an die vom K?ufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des K?ufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%). Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschlu? einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis sp?testens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform.
Soweit das Auktionshaus zu Gesch?ften im Namen des K?ufers befugt ist, ist es von den Beschr?nkungen des § 181 BGB befreit.
Der K?ufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr?ftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der K?ufer nur wegen solche Ansprüche ausüben.
Soweit der K?ufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der K?ufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der K?ufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inl?ndischen Wohnsitz haben.
§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschlie?lich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Sofern der K?ufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der K?ufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der K?ufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschlie?lich.
§ 7 - Salvatorische Klausel
Erg?nzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verst??e hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten m?glichst nahe kommt.