Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der
Bieter den folgenden Versteigerungsbedingungen:
I. Grunds?tzliches:
Galerie Moenius AG versteigert Objekte im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Die im Katalog angegebenen Preise sind Sch?tzpreise. Der Aufrufpreis ist der untere Sch?tzpreis. Die W?hrung
ist CHF. Der vom Versteigerer anerkannte H?chstbietende
erh?lt den Zuschlag. Mit dem Zuschlag erlischt die Gew?hrspflicht der Galerie Moenius AG. Der Ersteigerer erh?lt das zugeschlagene Objekt erst nach erfolgter Bezahlung in bar, per Bank best?tigtem Scheck oder gebuchter
?berweisung. Die Versteigerung wird von einem Notar aus
dem Kanton Bern begleitet, der ein Ergebnisprotokoll erstellt und bei Streitigkeiten über Gebote, Zuschl?ge oder
Auktionsablauf sofort und definitiv entscheidet.
II. Zahlung:
Der K?ufer muss neben dem Zuschlagspreis noch das
Aufgeld bezahlen. Dieses betr?gt 26%.
Zum Aufgeld kommt noch die schweizerische Mehrwertsteuer von 7,7% hinzu. K?ufer, welche ihre Objekte ordnungsgem?? und rechtsgültig ausführen, erhalten die
Mehrwertsteuer unter Nachweis der rechtsgültig abgestempelten Ausfuhrdeklaration zurück. Bei Objekten, welche mit einem * bezeichnet sind, wird die Mehrwertsteuer
auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld berechnet.
Der Ersteigerer erkl?rt sich damit einverstanden, dass der
Versteigerer auch vom Einlieferer eine prozentuale Vergütung erh?lt. Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers hat die
Galerie Moenius AG die Inkasso-Legitimation und -Vollmacht.
Achtung: Bar-Zahlungen sind nur bis zu einer H?he von
10.000,- CHF m?glich!
Der Adressat der Rechnung muss auch der Absender der
?berweisung sein.
III. Gew?hrleistung:
Die zu versteigernden Objekte sind gebraucht. Ihr Erhaltungszustand wird nicht dokumentiert. Die Gegenst?nde
k?nnen vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie
sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Beschreibungen und Abbildungen im Katalog sind nach besten
Wissen und Gewissen erstellt, dienen jedoch nur der Information. Galerie Moenius AG übernimmt keine Haftung
für die Angaben im Katalog, dies gilt insbesondere für Altersangaben.
Sind Objekte oder Gem?lde gerahmt, so werden die Rahmen mit dem Objekt verkauft.
Für Sch?den an diesen Rahmen übernimmt die Galerie
Moenius AG grunds?tzlich keine Haftung.
IV. Auktionsteilnehmer:
Vor Gebotsabgabe muss jeder Bieter seine Personalien
angeben, um eine Bieternummer zu l?sen. Bieter, die pers?nlich nicht bekannt sind, müssen sich mit offiziellem
Identit?tsausweis legitimieren. Galerie Moenius AG kann
verlangen, dass Bankreferenzen beigebracht werden und
Sicherheiten, wie eine Kreditkarte hinterlegt werden. Alle
Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung abgegeben. M?chte ein Bieter im Namen eines anderen Gebote abgeben, muss er dies unter
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und Nennung von
Namen und Anschrift des Vertretenen 24 Stunden vor Auktionsbeginn mitteilen. Der Stellvertreter haftet solidarisch
mit dem Vertretenden für die Erfüllung derVerbindlichkeiten. Galerie Moenius AG kann nach eigenem Ermessen
eine Person von der Auktion ausschlie?en und ihr den Zutritt zu den Gesch?ftsr?umen verweigern.
V.Versteigerung:
DerVersteigerer beh?lt sich das Recht vor, w?hrend derVersteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen,
au?erhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.
Der Auktionator beh?lt sich das Recht vor, über seine Ausrufenden selbst mitzubieten. Er kann den Zuschlag unterVorbehalt erteilen oder auch verweigern.Wenn ein Gebot übersehen wurde oder Uneinigkeit über den Zuschlag besteht,
kann er den Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut
aufrufen.
Die Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte. Der
Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder
überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Bei Zuschlag unterVorbehalt, bleibt der Bieter noch 14 Tage an sein
Gebot gebunden. Doppelgebote sind sofort zu reklamieren
und werden sofort wieder aufgerufen. Geben mehrere Bieter
das gleiche Gebot ab, entscheidet das Los. Das schriftliche
Gebot hat jedoch Vorrang, beim telefonischen Doppelgebot
wird der pers?nlich anwesende Bieter bevorzugt. In allen
Zweifelsf?llen entscheidet die Auktionsleitung. Ein Recht auf
Annahme eines Gebots besteht nicht. Jede Haftung für nicht
berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht erreichte
oder nicht berücksichtigte Telefonbieter wird von der Galerie
Moenius AG abgelehnt.
VI. Abholung und Versand:
Die ersteigerten Objekte müssen vom K?ufer innerhalb von
14 Tagen abgeholt werden. Da die Lagerm?glichkeiten der
Galerie Moenius AG sehr begrenzt sind, wird bei nicht rechtzeitiger Abholung eine Lagergebühr von 5,- CHF pro Objekt
für jeden Tag berechnet.W?hrend oder gleich im Anschluss
an die Auktion k?nnen die Objekte nur herausgegeben werden, wenn sie vollst?ndig in bar oder mit Bank best?tigtem
Scheck bezahlt wurden. Bar-Zahlungen sind nur bis zu einer
H?he von 10.000,- CHF m?glich! Die in diesem Rahmen
ausgestellten Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum
bleibt vorbehalten.
Innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Auktionsende haftet
die Galerie Moenius AG für Besch?digung, Zerst?rung oder
Diebstahl bezahlter Objekte, jedoch nur bis zur H?he des Zuschlagspreises, Aufgeldes und Mehrwertsteuer. Nach dieser
Frist haftet die Galerie Moenius AG dafür nicht mehr, der
K?ufer muss sich dann um eine entsprechende Versicherung
kümmern. Für Rahmen und Glas wird grunds?tzlich nicht gehaftet.
Versandwünsche müssen schriftlich angemeldet werden.
Galerie Moenius AG wird sich bemühen, diesen zu entsprechen oder auf geeignete Versender hinweisen. Eine Haftung
fürTransportsch?den oderVerlust wird abgelehnt.
VII.Verschiedenes:
Auktionsergebnisse und Abbildungen dürfen von der Galerie
Moenius AG herausgegeben und publiziert werden. Abbildungen von Objekten dürfen zu Werbezwecken verwendet
werden.
Es ist ausschlie?lich Schweizer Recht anwendbar.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der ?brigen
davon unberührt. ?nderungen derVersteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen
bestehen nicht.
Versteigerungsort sind die Gesch?ftsr?ume der Galerie
Moenius AG, Belpstrasse 6, CH-3074 Muri b. Bern.
Erfüllungsort und ausschlie?licher Gerichtsstand ist Bern.