Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
in der Fassung vom 20.08.2021
Mit der Teilnahme an der Versteigerung, gleich ob im Wege pers?nlicher, telefonischer,
schriftlicher, fernschriftlicher oder elektronischer Teilnahme, werden folgende Bedingungen
anerkannt; die Bedingungen gelten für alle Auktionen und die zugeh?rigen verbundenen
Gesch?fte, den Verkauf sowie die Einlieferung. Gegenüber den Einlieferungsbedingungen
haben diese Vorschriften Vorrang, soweit sie den gleichen Sachverhalt regeln; im ?brigen
erg?nzen die Versteigerungsbedingungen die Einlieferungsbedingungen:
Katalog und Beschaffenheit
1. Das Auktionshaus Kloss, Dietzgenstra?e 51-53, 13156 Berlin versteigert in
?ffentlicher Versteigerung gem?? § 383 Abs. 3 S. 1 BGB im Namen und für
Rechnung der Einlieferer (Agent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Jeder
Auftraggeber erh?lt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu
erkennen ist, welche Gegenst?nde von welchem Auftraggeber eingeliefert
wurden.
2. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde sind ausnahmslos
gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Herkunft entsprechenden
Erhaltungszustand. Sie k?nnen im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und
besichtigt werden. Die Angaben im Katalog und in anderen Pr?sentationsformen
(z.B. Internet), die in der Regel auf Angaben der Einbringer beruhen, werden
nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine zugesicherten
Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB, sondern grunds?tzlich als
Meinungs?u?erung und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Auskünfte
jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich, bringen lediglich eine subjektive
Einsch?tzung des Auktionshauses zum Ausdruck und sind keine abweichende
Individualabrede, Garantie- oder Beschaffenheitsvereinbarung. Werden zus?tzlich
zu dem Katalog noch andere Pr?sentationsformen genutzt, sind dennoch nur die
im Katalog enthaltenen textlichen Angaben, nicht hingegen Abbildungen,
ma?geblich. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen.
Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchg?ngig erw?hnt, so dass
fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen.
Besch?digungen finden im Katalog nur Erw?hnung, wenn sie nach Einsch?tzung
des Versteigerers den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsobjekts
deutlich beeintr?chtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf
Reparaturen, Restaurierungen, Erg?nzungen oder sonstigen Ma?nahmen am
Versteigerungsobjekt nicht, dass sich die Sache in einem perfekten Zustand
befindet.
Gegenst?nde von geringem Wert k?nnen als Konvolute au?erhalb des Katalogs
versteigert werden.
Haftung und Verj?hrung
3. Eine Haftung des Versteigerers wegen etwaiger offener oder versteckter M?ngel,
wegen Verlust oder Besch?digung des versteigerten Objekts wird ausdrücklich
ausgeschlossen, sofern eine gesetzliche Haftung nicht zwingend vorgeschrieben
ist. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer wegen Rechts- und
Sachm?ngeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen, inklusive Ersatz vergeblicher
Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten, sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Handeln des Versteigerers
beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, K?rper oder Gesundheit
haben. Die Haftung für einfache Fahrl?ssigkeit ist betragsm??ig begrenzt auf die
H?he des jeweiligen Zuschlags. Für einfach fahrl?ssiges Verhalten des
Versteigerers und der Personen, für die er einzutreten hat, besteht nur dann eine
Haftung, wenn dieses die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten betrifft.
4. Gegenst?nde, die dem Versteigerer geh?ren, werden im Katalog und
Versteigerungsverzeichnis gesondert aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
5. Der Versteigerer erkl?rt sich bereit, unverzüglich vorgenommene begründete
Rügen des K?ufers an den Einlieferer der bem?ngelten Sache weiterzuleiten.
6. Alle Ansprüche gegen das Auktionshaus wegen gebrauchter Sachen verj?hren
1 Jahr nach ?bergabe des zugeschlagenen Objektes, soweit sie nicht auf einer
vors?tzlichen Rechtsverletzung beruhen oder gesetzlich zwingend l?ngere
Verj?hrungsfristen vorgeschrieben sind. Soweit der Erwerber Kaufmann,
Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, verj?hren die Gew?hrleistungsansprüche
in 6 Monaten nach dem Tag des Zuschlages. Ausgenommen von der verkürzten
Verj?hrung sind Ansprüche, die ihre Ursache in der Verletzung von Leben, K?rper
oder Gesundheit haben.
Ablauf der Versteigerung
7. Ma?geblich ist bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer.
Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen,
au?erhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
8. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen; dies gilt insbesondere dann,
wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, mit ihm eine
Gesch?ftsverbindung noch nicht besteht, oder der Bieter nicht sp?testens bis zum
Ende der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines
Gebotes besteht auch im Falle der Sicherheitsleistung nicht. Wird ein Gebot
abgelehnt, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben
mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erh?lt das zuerst abgegebene Gebot
den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag, so kann der Versteigerer
nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zu Gunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf
Zuschlagserteilung besteht nicht.
Ein Gebot erlischt au?er im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann,
wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder
wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht
durch ein nachfolgendes unwirksames ?bergebot.
9. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung
abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, muss er
dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des
vertretenen und einer schriftlichen Vollmacht mitteilen, ansonsten wird er selbst
verpflichtet.
10. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Im
Katalog angegebene Sch?tzpreise sind keine Mindest- oder H?chstpreise,
sondern dienen nur als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der Gegenst?nde ohne
Gew?hr für die Richtigkeit. Ist im Katalog kein Preis angegeben, beginnt der
Aufruf mit dem vom Versteigerer gesch?tzten Richtpreis, es sei denn, dass
bereits h?here schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem
Einlieferer einen Mindestzuschlagpreis von mehr als 50 % des Sch?tzpreises
vereinbart hat. Die Steigerungsstufen liegen im Ermessen des Versteigerers, im
Allgemeinen um 10 % des vorangegangenen Gebots.
11. Gebote k?nnen pers?nlich im Auktionssaal sowie bei Abwesenheit schriftlich,
telefonisch oder, soweit das Auktionshaus Kloss eine zugelassene Plattform im
Internet angegeben hat, online abgegeben werden.
Schriftliche Gebote müssen sp?testens am Tag vor der Versteigerung
eingegangen seien und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer,
des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld und
Mehrwertsteuer versteht, benennen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der
Bieter den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Unklarheiten oder
Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht
verpflichtet, den schriftlichen Bieter von der Nichtberücksichtigung seines
Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes schriftliche Gebot wird vom Versteigerer
nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere
Gebote zu überbieten.
Bei telefonischen Geboten wird ein im Auktionssaal anwesender Telefonist
beauftragt, nach Anweisung des zuvor identifizierten Bieters Angebote
abzugeben. Die telefonischen Angebote sind bindend und stehen im Saal
abgegebenen Geboten gleich. In dem telefonisch abgegebenen Gebot sind das
Aufgeld, die gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere Kosten nicht enthalten.
Telefonische Gebote k?nnen vom Auktionshaus Kloss aufgezeichnet werden. Mit
dem Antrag zum telefonischen Bieten erkl?rt sich der Antragsteller mit den
Versteigerungsbedingungen und der Aufzeichnung von Telefongespr?chen
einverstanden. Das Auktionshaus haftet nicht für das Zustandekommen und die
Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder für
?bermittlungsfehler.
12. Internet-Gebote k?nnen sowohl als Vorgebote vor Beginn einer Versteigerung als
auch als Live-Gebote w?hrend einer im Internet live übertragenen Versteigerung
nach Ma?gabe der vorliegenden Versteigerungsbedingungen abgegeben werden.
Gebote die w?hrend einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden
nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine Live im Internet übertragene
Versteigerung handelt. Im ?brigen sind Internet-Gebote nur dann zul?ssig, wenn
der Bieter vom Auktionshaus Kloss zum Bieten über das Internet durch
Zusendung eines Nutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist
und die Gebote auch zweifelsfrei zugeordnet werden k?nnen. Die über das
Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Live-Gebote
werden wie Gebote aus dem Auktionssaal behandelt.
13. Das Widerrufs- und Rückgaberecht nach Ma?gabe des Rechts für
Fernabsatzvertr?ge findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine
Anwendung.
14. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das
zuvor gesetzte Limit nicht erreicht, sondern unter Vorbehalt zugeschlagen, so
bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt
durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann das in
der Katalognummer bezeichnete Versteigerungsobjekt ohne Rückfrage bei dem
Bieter des Vorbehalts an einen h?heren Bieter abgegeben werden. Es ist Sache
des Bieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Ein
Zuschlag unter Vorbehalt ist auch m?glich, wenn rechtliche oder tats?chliche
Zweifel bei einem Objekt w?hrend der Auktion angemeldet werden. Wenn trotz
abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem
Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.
Hat der Versteigerer ein h?heres Gebot übersehen oder bestehende Zweifel über
den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den
Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Gebietes wiederholen oder den
Gegenstand erneut aus bieten; in diesen F?llen wird ein vorangegangener
Zuschlag unwirksam.
15. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag
erst zustande, wenn das Auktionshaus das Angebot annimmt. Im ?brigen gelten
die Versteigerungsbedingungen auch für den freih?ndigen Verkauf.
Pflichten des K?ufers, Risikoübergang
16. Der Zuschlag verpflichtet den pers?nlich anwesenden Bieter zur unverzüglichen
Abnahme und sofortigen Bezahlung des Versteigerungsobjektes. Neben der
Zuschlagssumme ist vom K?ufer ein Aufgeld von 25,0 % zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (insgesamt also 29,75 %) zu
zahlen. Auf den Nettorechnungspreis (Zuschlag und Aufgeld) wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 7 % für Bilder, Originalgrafik, Plastik und Sammlungsstücke
und für Kunstgewerbe und Photographie hinzugerechnet. Von der MwSt. befreit
sind Ausfuhrlieferungen in Drittl?nder und – bei Angabe der USt-Id.-Nr. an
Unternehmen in andere Mitgliedsstaaten.
17. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenst?nde unverzüglich nach
Mitteilung des Zuschlages beim Auktionshaus gegen Barzahlung von
Zuschlagssumme und Aufgeld inklusive der darauf entfallenden MwSt.
abzuholen. Einer besonderen Aufforderung zur Abholung bedarf es nicht. Das
Eigentum an den ersteigerten Gegenst?nden bleibt bis zur Erfüllung aller im
Zeitpunkt des Zuschlages vom Erwerber geschuldeten Forderungen des
Versteigerers vorbehalten.
Mit der Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des
zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung auf den Bieter über,
auch wenn der Erwerber die Gegenst?nde nicht sofort im Auktionshaus abgeholt
hat. Das Auktionshaus tr?gt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder
Besch?digung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener
Gegenst?nde, es sei denn, es l?ge Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vor. Nicht
abgeholte Gegenst?nde kann das Auktionshaus auf Kosten und Gefahr des
Erwerbers bei einem Lagerhalter zur Aufbewahrung geben; der Erwerber wird
über die Aufbewahrung unterrichtet.
18. Zahlungen sind bar in Euro oder per EC-Karte an den Versteigerer zu leisten. Ab
einem Rechnungsbetrag in H?he von 500 € ist eine Zahlung vor Ort mit
Kreditkarte zuzüglich 2,9 % plus gesetzlicher Mehrwertsteuer m?glich. Statt
Barzahlung kann auch Zahlung durch bankbest?tigten Scheck erfolgen; Schecks
werden nur erfüllungshalber angenommen. Die durch ?berweisung oder
Scheckeinl?sungen anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern gehen zu Lasten
des Erwerbers. Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen
F?lligkeit die Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als
versp?tet; danach tritt Zahlungsverzug ein. Der Versteigerer ist berechtigt, für
jede Mahnung Mahngebühren in H?he von 10 € zu verlangen, wobei dem K?ufer
der Nachweis zusteht, das dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
19. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H?he von 1 Prozent pro Monat in
Rechnung gestellt. Der Erwerber hat das Recht zum Nachweis eines geringeren
oder keines Schadens beim Versteigerer. Des Weiteren kann das Auktionshaus
bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach
angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts
erl?schen alle Rechte des Bieters am Versteigerungsobjekt. Das Auktionshaus ist
berechtigt, Schadenersatz in H?he des entgangenen Aufgeldes zu verlangen.
Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion versteigert, so haftet der s?umige
Erwerber au?erdem für jeglichen Mindererl?s gegenüber der früheren
Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen
etwaigen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch. Das Auktionshaus hat das Recht,
s?umige Erwerber von weiteren Geboten in Auktionen auszuschlie?en.
20. Kaufgelder und Kaufgeldrückst?nde sowie Nebenleistungen kann der
Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen.
21. Gegenüber dem Versteigerer kann der Erwerber nur mit unbestrittenen oder
rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des
Erwerbers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben
Vertragsverh?ltnis beruhen.
Schlussbestimmungen
22. Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und die K?ufe
für Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Versteigerung, sowie zum
Zwecke der Benachrichtigung über zukünftige Auktionen und Angebote,
elektronisch vom Auktionshaus gespeichert und verarbeitet werden.
23. Diese Versteigerungsbedingungen regeln s?mtliche Beziehungen zwischen dem
K?ufer und dem Auktionshaus Kloss. Allgemeine Gesch?ftsbedingungen des
K?ufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
?nderungen in den Versteigerungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform.
24. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufm?nnischen Verkehr ist
ausschlie?lich Berlin. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des
Internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.
25. Solange das Auktionshaus, Auktionssteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig
?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten
Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der
staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen,
der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder
zu ?hnlichen Zwecken versteigern bzw. erwerben (§§ 86, 86a StGB). Das
Auktionshaus und die Einlieferer geben diese Objekte nur unter den
vorgenannten Voraussetzungen ab. Gegenst?nde, deren Inhalt gegen §§ 130
130a und 131 StGB verst??t, sind von der Auktion ausgeschlossen.
26. Sollten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung
zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Gehalt und dem Zweck der unwirksamenBestimmung am n?chsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine
erg?nzungsbedürftige Lücke aufweist.