Versteigerungsbedingungen (Terms and Conditions)
Die Versteigerungen der Frau Julie Wei?enberg-Déville, Inhaberin des Auktionshauses Signens, im
Folgenden ?die Auktionatorin“ genannt, finden unter folgenden Bedingungen statt:
1. Vertrag. Die Auktionatorin versteigert im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, die ungenannt bleiben, es sei denn der Ersteigerer hat hieran ein berechtigtes Interesse. Der Kaufvertrag
kommt mithin zwischen dem Einlieferer des versteigerten Objektes und dem Ersteigerer zustande.
Ausgenommen davon sind die besonders gekennzeichneten Eigenwaren. Die Versteigerung erfolgt
freiwillig.
2. Objekte. S?mtliche Objekte k?nnen vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Dabei
haften die Interessenten für von ihnen verursachte Sch?den an den ausgestellten Objekten. Die Objekte sind gebraucht und werden ohne Haftung der Auktionatorin für Sach- und Rechtsm?ngel und unter Ausschluss jeglicher Gew?hrleistung versteigert. Katalogbeschreibungen sind nach sachverst?ndiger und gewissenhafter Prüfung vorgenommen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Garantien im
Sinne des Gesetzes.
3. Katalog. Die im Katalog angegebenen Preise sind weder Mindest- noch H?chstpreise, sondern dienen lediglich als Anhaltspunkte für den Verkehrswert des Versteigerungsgutes ohne Gew?hr für seine
Richtigkeit. Die H?he des Betrages, mit dem der jeweilige Versteigerungsgegenstand angeboten wird,
bestimmt der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Die Auktionatorin beh?lt sich vor, Katalogangaben über das Versteigerungsgut zu berichtigen. Diese
Berichtigung erfolgt entweder durch einen schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder mündlich durch die Auktionatorin unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Für den Fall,
dass der Onlinekatalog und der gedruckte Katalog inhaltlich voneinander abweichen, ist die gedruckte
Fassung ma?geblich. Die Auktionatorin beh?lt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, in anderer Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Gebote. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Die Auktionatorin kann ein Gebot ohne Begründung zurückweisen.
Schriftliche, telefonische und Gebote über Internetplattformen müssen bei der Auktionatorin angemeldet sein. Sie müssen dabei die Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer ma?geblich. Die Auktionatorin entscheidet nach
freiem Ermessen über die Zulassung zur Auktion (Registrierung), die diese den Bietern mittelbar oder
unmittelbar best?tigt. Die Auktionatorin übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die
Aufrechterhaltung der Telefon- oder Internetverbindung.
5. Zuschlag. Die Versteigerung erfolgt in Euro. Die Auktionatorin beh?lt sich die jeweilige H?he der
Gebotssteigerung vor. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den H?chstbietenden, sofern
der Mindestpreis erreicht wurde. Die Auktionatorin kann sich den Zuschlag vorbehalten, wenn das
Mindestgebot nicht erreicht wurde oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Im Falle des
Vorbehaltszuschlags wird der Auftraggeber umgehend nach Beendigung der Versteigerung informiert
und aufgefordert seine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. In diesem Fall bleibt der
Bieter bis zur Entscheidung des Auftraggebers an sein Gebot gebunden. Erh?lt er nicht innerhalb dieser Zeit die vorbehaltlose Annahmeerkl?rung, erlischt der Zuschlag. Haben mehrere Personen zugleich das gleiche Gebot abgegeben, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Die Auktionatorin ist
befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und das Objekt erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein
rechtzeitig abgegebenes h?heres Gebot übersehen worden ist oder andere Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Erwerber ist verpflichtet, seinen vollst?ndigen Namen, seine Anschrift und
Staatsangeh?rigkeit anzugeben und sich auszuweisen. Anderenfalls ist die Auktionatorin zum Rücktritt
berechtigt.
6. Aufgeld. Auf den Zuschlagspreis (vgl. Ziffer 5) wird ein Aufgeld in H?he von 26% zzgl. der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer erhoben. Die Mehrwertsteuer wird für den Ersteigerer mithin nur auf das
Aufgeld erhoben. Ausgenommen davon ist die Eigenware, die im Katalog folgend gekennzeichnet ist
#(Lagernummer), der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme, 26% Aufgeld und der
geltenden Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke, welche der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts
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Signens Kunstauktionen Versteigerungsbedingungen 09/2020
(§ 26 UrhG) unterliegen, ist vom Ersteigerer eine pauschale Umlage von 2, 5% auf den Zuschlagpreis
zu bezahlen. Für Kunde, die durch eine Internet Plattform bieten wird zus?tzlich 7,5% zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer auf dem Zuschlagspreis erhoben, dies gilt nicht für das Bieten durch die eigene
Plattform des Auktionshaus Signens Julie Weissenberg-Déville, www.signens.com.
7. Zahlung. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an die Auktionatorin zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Hat sich die
Auktionatorin mit unbarer Zahlung einverstanden erkl?rt, gehen alle dadurch ausgel?sten Kosten,
Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der die Auktionatorin abgezogenen Bankspesen) zu Lasten
des Ersteigerers. Die Auktionatorin ist nicht verpflichtet, das ersteigerte Objekt vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Ersteigerer geschuldeten Betr?ge
herauszugeben. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags
gegen den Ersteigerer bestehenden Forderungen vorbehalten. Die Auktionatorin ist erm?chtigt, in
Vertretung für den Einlieferer oder im eigenen Namen alle Handlungen oder Rechtsgesch?fte vorzunehmen, die mit der Verschaffung des Eigentums und dem Einzug der Forderung zusammenh?ngen,
auch die gerichtliche Geltendmachung.
Der Ersteigerer kann gegenüber der Auktionatorin nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Ersteigerers sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruhen. Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur unverzüglichen Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Zuschlag beziehungsweise vorbehaltloser Annahme ein. Berechnet werden die BGB-Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug kann die Auktionatorin nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Dann
erl?schen alle Rechte des K?ufers an der Kaufsache, w?hrend die Auktionatorin berechtigt ist, ihren
entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend zu machen. Wird bei einer weiteren Versteigerung
ein geringerer Preis erzielt, so besteht der Schaden in der Differenz sowie den Aufwendungen für die
zweite Auktion. Bei Verzug, lagert das versteigerte Objekt auf Rechnung und Gefahr des K?ufers bei
der Auktionatorin, die berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des K?ufers
abzuschlie?en oder sonstige wertsichernde Ma?nahmen zu ergreifen. Sie darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des K?ufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Auktionatorin kann diese die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand des Objektes erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Ersteigerers und auf seine Kosten und Gefahr. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zuf?lligen Untergangs, des Verlustes, oder der Besch?digung auf den Ersteigerer über, das Eigentum an
dem ersteigerten Objekt jedoch erst mit vollst?ndiger Bezahlung des Kaufpreises und ?bergabe. Der
Kaufpreis für Ersteigerer, die schriftlich, in Textform oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungszugang f?llig. Anfallende Bankspesen gehen jeweils zu Lasten des Ersteigerers.
8. Haftung. Für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche haften die Auktionatorin und
ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle vors?tzlicher oder grob fahrl?ssiger Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschr?nkung gilt nicht für vors?tzlich oder fahrl?ssig verursachte Sch?den aus der Verletzung
des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist K?ln, wenn der Erwerber Kaufmann ist und nicht zu den in §
4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden geh?rt oder juristische Person des ?ffentlichen Rechts ist
oder ?ffentlich rechtliches Sonderverm?gen ist. Es gilt deutsches Recht. Das UN-?bereinkommen
über Vertr?ge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine
Anwendung.
10. Salvatorische Klausel. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n?chsten
kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11. Nachtr?glich freih?ndiger Verkauf. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend
auch für den nachtr?glichen freih?ndigen Verkauf von Gegenst?nden durch die Auktionatorin an einen
Erwerber. Die Versteigerungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkl?re mich mit diesen einverstanden.