Versteigerungsbedingungen Mit der pers?nlichen, schriftlichen, telefonischen und Live-Bieten Teilnahme an der Versteigerung, der Nutzung des Nach-und Freihandverkauf, der Teilnahme an der Auktion über Internetportale, sowie als Einlieferer der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt: 01.) Die Firma Auktionshaus J.Weiner (im folgenden Versteigerer) versteigert die zur Versteigerung eingelieferten Sachen freiwillig in fremden Namen und für fremde Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist erm?chtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend zu machen. 02.) Die Sachen werden ohne Gew?hrleistung für Sachm?ngel, insbesondere Güte, Beschaffenheit, Echtheit, Zustand und Vollst?ndigkeit wie besichtigt und im Zustand des Zuschlages versteigert. Jeder Bieter hat vor der Auktion genügend Zeit und Gelegenheit zur eingehenden Begutachtung und Besichtigung der Sachen, so da? er sich selbst von dem Zustand und der Beschaffenheit des Versteigerungsgutes überzeugen kann. Katalog-,bzw. Versteigerungslistenangaben werden vom Versteigerer nach besten Wissen und Gewissen gemacht, sie stellen jedoch keine Garantie und Gew?hrleistung dar. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung in jeder Beziehung für diese Angaben. 03.) Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Versteigerers (z.B. wegen Nichterfüllung, Unm?glichkeit, Verschulden bei Vertragsabschlu?, positiver Forderungsverletzung, Rechtsm?ngeln, unerlaubter Handlung) ist auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit beschr?nkt. Dies gilt auch für evtl. pers?nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Angestellten sowie der Erfüllungs-und Verrichtungshilfen des Versteigerers. 04.) Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Lot-Nr. zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Die Lot-Nr. ist die Nummer, unter der die Sachen in der Auktion aufgerufen werden bzw. in der Versteigerungsliste (Katalog) verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. 05.) Der Versteigerer hat das Recht Gebote abzulehnen! 06.) Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Die Wirksamkeit eines schriftlichen Gebotes bedingt folgende Angaben: Angaben zur Person, Adresse, eine Telefon-Nr. unter der der Bieter regelm??ig zu erreichen ist, die Lot-Nr. sowie Mindest-und H?chstgebot und Unterschrift. 07.) Telefonische Gebote sind m?glich, müssen aber durch Abgabe eines schriftlichen Gebotes mit allen dazu n?tigen Angaben des Bieters in H?he des Versteigerungslimits untermauert werden. Ohne diese Angaben werden telefonische Gebote grunds?tzlich nicht ausgeführt. Telefonische Bieter werden erst ab einem Gebot in H?he von 100,00 € zugelassen. 08.) Der Zuschlag kann nur erteilt werden, wenn der Bieter eine Bieternummer hat und mit Namen und Adresse in die Bieterliste eingetragen ist. 09.) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, die Auktion ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen oder die Sache erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames ?bergebot führt nicht zum Erl?schen des vorangegangenen Gebotes. 10.) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den H?chstbietenden. Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und gibt es nach dreimaligem Aufruf kein h?heres Gebot so entscheidet das Los. Schriftliche Gebote haben Priorit?t. Bei gleichen schriftlichen Geboten entscheidet der Ersteingang. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erfolgt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen. In diesem Falle wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der n?chsten Lot-Nr. zu erheben. 11.) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Versteigerungslimit (niedrigst m?glicher Zuschlagspreis) nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Die Sache kann im Falle eines Nachgebotes zum Limit auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf ver?u?ert werden. Gebote mit UV-Zuschlag sind für den Bieter 4 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der in der Auktionsliste genannte Preis ist in der Regel nicht das mit dem Einlieferer vereinbarte Versteigerungslimit. Der Zuschlag kann auch unter dem Preis der Auktionsliste erfolgen solange das Versteigerungslimit gewahrt bleibt. 12.) Mit Erteilung des Zuschlages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zuf?lligen Unterganges und der zuf?lligen Verschlechterung des Zustandes der Sache auf den Erwerber über. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an der Sache geht erst mit der Begleichung aller Forderungen des Versteigerers an den Erwerber über. 13.) Auf den Zuschlag in Euro wird ein Aufgeld von 23% zzgl. der jeweils gültigen USt. (derzeit 19%) erhoben. 14.) Der Kaufpreis (Zuschlagsumme plus Aufgeld) wird mit Erteilung des Zuschlags f?llig. Er ist an den Versteigerer in bar oder durch EC-Karte zu begleichen. Bei Erwerbern die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung f?llig. Der Erwerber verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten aus anderen, auch früheren Gesch?ften der laufenden Gesch?ftsverbindung. Der K?ufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf Rechte aus §§ 320, 322 BGB. 15.) Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Annahme der Sache verweigert, so findet die ?bergabe der Sache an den Erwerber nicht statt. Der Erwerber geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Sache kann auf seine Kosten nochmals versteigert oder der Kaufbetrag bei ihm geltend gemacht werden. In allen F?llen haftet der Erwerber für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerl?s keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden. 16.) Der Erwerber ist verpflichtet die ersteigerten Sachen sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen oder schwer zu transportierende Gegenst?nde innerhalb von 7 Tagen nach der Auktion abzuholen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Erwerbers, dessen Kosten und Gefahr, sowie der grunds?tzlichen Machbarkeit den oder die Gegenst?nde zu versenden kann ein Versand erfolgen. Der Versandwunsch gilt als ge?u?ert sobald der Bieter mündlich, schriftlich oder über das Auktionsportal www.lot-tissimo.com via Internet den Versandwunsch kundtut oder die zus?tzlich vom Versteigerer berechnete Versandgebühr bezahlt hat. 17.) Sonderwünsche bezüglich des Versandes, insbesondere über die Auswahl des Versanddienstleisters und über die H?he der Versicherung der zu versendenden Ware sind grunds?tzlich vor der Ersteigerung mit dem Auktionshaus abzusprechen. Wird keine Absprache getroffen versendet das Auktionshaus mit einem Anbieter seiner Wahl und zu seinen Konditionen. Wird keine Einigung über die Art des Versandes der Ware zwischen Auktionshaus und Erwerber erzielt, verbleibt die Ware im Auktionshaus und mu? durch den Erwerber sofort abgeholt werden. Das Auktionshaus ist nicht verpflichtet die Ware zu versenden! 18.) Für nicht zeitgerecht abgeholte oder in Empfang genommene Ware kann ohne vorherige Ankündigung eine Lagergebühr von 5,-Euro/Tag erhoben oder die Sache(-n), kostenpflichtig für den Erwerber, einer Spedition zur Lagerung übergeben. 19.) Entsteht bei der versendeten Ware durch das Speditionsunternehmen ein Schaden ist der Empf?nger verpflichtet den Schaden sofort bei Empfang bei selbigem zu reklamieren. Es ist eine Schadensanzeige zu erstellen. Jede Sendung ist im Beisein des Mitarbeiters der Spedition zu ?ffnen und zu prüfen. Ein vom Empf?nger unterschriebener Lieferschein gilt als Best?tigung für ordnungsgem??en Erhalt. 20.) Eine Lieferung durch Mitarbeiter des Auktionshaus selbst erfolgt ebenfalls ausschlie?lich auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. 21.) In allen mit dem Versand einhergehenden F?llen ist die Haftung des Auktionshauses auf grobe Fahrl?ssigkeit und Vorsatz beschr?nkt. 22.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers. Es gilt deutsches Recht. 23.) Solange Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, da? Kataloge und Gegenst?nde aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung und Lehre, der Berichterstattung über Zeitgeschichte oder ?hnlichen Zwecken erworben werden (§§ 86 u. 86a STGB). Die Firma Auktionshaus J. Weiner, seine Einlieferer und Auktionatoren bieten diese Gegenst?nde nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur unter diesen Voraussetzungen ab. 24.) Das Auktionshaus J.Weiner bietet sogenanntes Live-Bieten an. Bieter k?nnen hier Live via Internetportale ohne pers?nlich anwesend zu sein ihre Gebote abgeben. Für Systemausf?lle jeglicher Art welche die Gebotsabgabe des Bieters auf diesem Weg verhindern kann das Auktionshaus jedoch nicht haftbar gemacht werden. Für Live-Bieter wird ein Aufschlag von 3% auf die Zuschlagsumme berechnet. 25.) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung , die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Josef Weiner - Versteigerer Januar 2016 Shipping Terms Auction house will help to arrange shipment at buyer's expense. As economically as possible.